Fragen & Antworten zum Kitagutschein

Was passiert mit dem Kitaplatz meines Kindes, wenn ich arbeitslos werde? Oder wir haben Nachwuchs bekommen, was ändert sich dann?
Leider sind viele Fragen nicht kurz zu beantworten. Wir verweisen an dieser Stelle auf die Fachanweisung Kindertagesbetreuung der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration. Dort ist genau geregelt, wie die Vergabe der Gutscheine in speziellen Fällen funktioniert. Wer mag, schaut dort nach.

Müssen wir den Kita-Gutschein vom Jugendamt in der Kita abgeben?
Ja, immer und zwar das Original. Egal, ob Sie zum ersten Mal einen Gutschein bekommen oder einen Anschlussgutschein. Die Jugendämter schicken uns grundsätzlich keine Gutscheine zu. Bitte beachten Sie, dass Ihr Gutschein nach 2 Monaten verfällt, wenn Sie ihn nicht in der Kita abgegeben haben. Natürlich ist es ärgerlich für Sie, wenn Sie deswegen einen ganz neuen Antrag stellen müssten.

Wann muss ich einen neuen Gutschein beantragen?
Wenn Ihr Kind schon bei uns in der Kita ist, dann beantragen Sie bitte 3 Monate bevor Ihr alter Gutschein ausläuft einen neuen. Häufig brauchen die Jugendämter mehrere Wochen, bis der Gutschein zugestellt wird. Achtung: Die Jugendämter sind nicht verpflichtet, rückwirkend Gutscheine auszustellen. In diesem Fall wird es leider für Sie teuer! Bitte beantragen Sie auf jeden Fall einen Gutschein bevor der alte ausläuft bzw. bevor Sie eine Kitabetreuung in Anspruch nehmen. Lassen Sie sich den Eingang Ihres Antrages von den SachbearbeiterInnen im Jugendamt bestätigen.

Gibt es eine Geschwisterregelung, wenn Kind Nr. 2 in die Kita Heidberg kommt?
Ja, erfreulicherweise gibt es so eine Regelung in Hamburg. Wenn Sie zwei oder mehr Kinder bei uns haben, dann zahlen Sie für das jüngste Kind den normalen Elternbeitrag, den das Jugendamt für Sie errechnet. Für alle anderen Kinder müssen Sie dann “nur” jeweils ein Drittel der Kosten übernehmen. Beispiel: Sie müssen 300,00 EUR pro Kind im Monat bezahlen. Haben Sie drei Kinder bei uns, müssen Sie für das Jüngste 300,00 EUR

Ab wann brauchen wir überhaupt einen Kitagutschein?
Einen Gutschein brauchen Sie ab dem ersten Betreuungstag. Auch für die sog. Eingewöhnungszeit, die in den ersten Tagen erfolgt, brauchen wir einen gültigen Gutschein vom Jugendamt.

Wir haben einen Integrationsplatz (Eingliederungshilfe) in der Kita Heidberg. Was müssen wir beachten, wenn der Gutschein ausläuft?
Beantragen Sie bitte 3 Monate bevor der Gutschein ausläuft einen neuen (Jugendamt/Abteilung Kindertagesbetreuung). Neben den üblichen Antragsunterlagen, müssen Sie einen Zwischenbericht mit abgeben, den Sie von uns bekommen. Ob Ihr Kind noch einmal untersucht werden muss, entscheidet das Jugendamt. Wenn ja, erhalten Sie einen Termin vom “Jugendpsychiatrischen Dienst” oder dem “Beratungszentrum sehen | hören | bewegen | sprechen” für die neue Untersuchung. Sie müssen sich also nicht selber um einen Termin bemühen. Nach dem Untersuchungstermin erhalten Sie den neuen Gutschein und ein neues Gutachten. Bitte geben Sie Beides in der Kita Heidberg ab.