Sie können den Kita-Gutschein und Folgegutscheine über das Online-System der Behörde beantragen. Sie sparen sich somit etwas “Papierkram” und bekommen gleich nach dem Absenden Ihrer Angaben eine Eingangsbestätigung. Hier geht es zum System.
Natürlich können Sie auch den klassischen Weg wählen und diese Unterlagen für Ihren Antrag nutzen:
- Für Kinder von der Geburt bis zur Einschulung und einer erforderlichen Betreuungszeit zwischen sechs und zwölf Stunden täglich: Antrag auf Förderung in einer Tageseinrichtung
- Für Kinder zwischen einem Jahr bis zur Einschulung und einer Betreuungszeit von vier oder fünf Stunden täglich: Antrag auf eine halbtägige Förderung
- Für behinderte Kinder oder von einer Behinderung bedrohte Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (Betreuungszeit bis zu zwölf Stunden): Antrag auf Frühförderung für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder
- Den oben aufgeführten Anträgen fügen Sie bitte noch dieses Formular über Ihr Einkommen bei, damit Ihr Elternbeitrag ermittelt werden kann: Fragebogen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen
- Wenn Sie Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit haben, verwenden Sie bitte zusätzlich noch dieses Formular: Anlage zum Fragebogen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen
- Sofern Sie unregelmäßige Arbeitszeiten haben oder einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, fügen Sie dem Antrag (auch bei Folgeanträgen) bitte diese vom Arbeitgeber unterzeichnete Bescheinigung bei: Bescheinigung bei unregelmäßigen Arbeitszeiten oder einer Teilzeitbeschäftigung
- Wenn sich bei Ihnen Änderungen bezüglich Anschrift, Familiengröße, Wechsel der Kita, Betreuungsstunden oder die Beendigung der Betreuung ergeben, verwenden Sie bitte dieses Formular: Änderungsmeldung
- Über die Möglichkeit einer Härtefallregelung (Erlass oder Reduzierung des Elternbeitrages) informieren Sie sich bitte mit diesem Merkblatt. Das dazugehörige Antragsformular finden Sie hier: Antrag auf Härtefallregelung. Eine ausführliche Beratung zur Härtefallregelung erhalten Sie in Ihrer zuständigen Abteilung Kindertagesbetreuung.
- Erklärungen finden Sie auch in der Broschüre der Stadt Hamburg: Elternbeiträge.
- Es gibt einen “Internettaschenrechner”, mit dem Sie ungefähr berechnen können, welchen Beitrag Sie für Ihr Kind monatlich für den Kitaplatz bezahlen müssen. Den Rechner finden Sie hier.
- Bitte richten Sie den Antrag an das für Sie zuständige Jugendamt. Ausschlaggebend ist Ihr Wohnort. Die Jugendämter finden Sie hier.