Schutz gegen Masern

Vermutlich habt Ihr die Diskussion verfolgt und die Entscheidung mitbekommen. In Deutschland gibt es ab dem 1.03.2020 die gesetzliche Auflage, dass nur Kinder mit ausreichendem Impfschutz gegen Masern in Kitas betreut werden dürfen. Gleiches gilt für Mitarbeiter in Kitas. Auch diese müssen einen ausreichenden Schutz gegen Masern vorweisen. Rechtsgrundlage ist das neue Masernschutzgesetz. Wir haben nun die Aufgabe, den Impfschutz aller Kinder zu überprüfen. Wenn uns etwas auffällt oder wir in dieser Angelegenheit etwas brauchen, melden wir uns bei den entsprechenden Eltern. Nähere Informationen findet Ihr unten stehend. Vielen Dank für Verständnis & Unterstützung