Eltern zahlen weniger für die Betreuung in der Kita

Liebe Eltern, der Hamburger Senat plant, dass die Kitabetreuung ab diesem August für täglich 5 Stunden kostenlos wird. Dies gilt für die Krippen- und Elementarbetreuung. Wer also einen 5-Stundenplatz nutzt (Krippe oder Elementar) zahlt ab 1.8.2014 keinen Elternbeitrag mehr. Wer mehr als täglich 5 Stunden nutzt, muss nur noch die Differenz bezahlen. Sie zahlen z.B. nur noch einen Elternbeitrag für eine Stunde täglich, wenn Ihr Kind einen 6-Stunden-Platz hat.

Künftige Elternbeiträge
Die Planungen sehen vor, die Tabellen für das beitragsfreie Vorschuljahr auf alle Kinder vor der Einschulung auszuweiten. Sie können daher jetzt schon in den Elternbeitragstabellen für das beitragsfreie Vorschuljahr nachschauen, wie hoch Ihre individuelle Entlastung in etwa ausfallen wird.

Weiteres Verfahren
Zur Umsetzung der Beitragsfreiheit sind noch gesetzliche Regelungen erforderlich.
Die erforderlichen Beschlüsse von Senat und Bürgerschaft werden für das Frühjahr 2014 erwartet.

Müssen Sie etwas tun?
Wenn bereits ein aktueller Kita-Gutschein vorliegt, brauchen Sie nichts zu veranlassen. Die geänderten Beiträge werden von den Bezirksämtern automatisch angewendet. Sie erhalten darüber eine Nachricht. Die Benachrichtigung soll vor dem 1. August erfolgen. Bitte geben Sie diese Benachrichtigung in der Kita Heidberg ab.

Um die Beitragsfreiheit bzw. den reduzierten Betrag zu erhalten, ist kein zusätzlicher Antrag erforderlich. Bitte denken Sie aber daran, rechtzeitig einen Antrag auf Weiterbewilligung zu stellen. Ein Antrag ist auch dann erforderlich, wenn Sie nur die kostenfreie Grundbetreuung in Anspruch nehmen möchten. Beantragt wird immer der insgesamt benötigte Betreuungsumfang.

Es bleibt also bei der Regelung, dass nur Eltern einen kostenlosen Kitaplatz bekommen bzw. eine Kostenentlastung, wenn Sie einen Gutschein beantrag haben. Wer keinen Kitagutschein beantragt, geht wie bisher leer aus und muss die kompletten Kitakosten tragen.

Bei individuellen Nachfragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Bezirksamt.