48-Stundenregelung versus Eigenschnelltests

Immer mehr Eigenschnelltests sind verfügbar und wir haben die Frage gestellt bekommen, ob sich an dem Prozedere etwas ändert, ab wann erkrankte Kinder wieder in die Kita dürfen. Die klare Antwort ist: nein. Es gilt weiter das Verfahren, das die untere Grafik der Sozialbehörde abbildet. Hat ein Kind z.B. Husten, gilt die 48-Stunden-Regelung. In diesem Fall darf das Kind erst wieder kommen, wenn der Husten weg ist, das Kind 48 Stunden symptomfrei und in einem guten Allgemeinzustand ist. Kann ich mein Kind zu Hause nicht selber testen und wenn das Ergebnis negativ ist, in die Kita bringen? Nein. Eigenschnelltests ersetzen zur Zeit noch nicht die 48-Stunden-Regelung. 

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