Veränderungen ab August 2012

Am 10.5.2012 hat die Bürgerschaft mit Wirkung zum 1. August 2012 die Einführung des Rechtsanspruchs zum Besuch einer Kindertageseinrichtung für Kinder ab 2 Jahren beschlossen. Das bedeutet, dass ab August auch zweijährige Kinder eine Kita besuchen dürfen  – egal ob Eltern berufstätig sind oder nicht. Dieser von der Berufstätigkeit unabhängige Rechtsanspruch wird durch ein täglich bis zu 5-stündiges oder wöchentlich bis zu 25-stündiges Betreuungsangebot – jeweils mit einem Mittagessen – erfüllt. Demnach gibt es nun endlich auch einen fünfstündigen Betreuungsplatz in der Krippe, sofern die entsprechende Kita dies anbieten möchte. Bisher gab es einen 5-Stundenplatz ja nur im Elementarbereich und im Hort.

Wir sind dabei und bieten Ihnen den neuen Platz gerne an. Eltern, die bisher einen 4-Stundenplatz hatten und Zusatzstunden dazu kaufen mussten (weil Sie keinen 6-Stundenplatz erhalten haben) können das neue Angebot nutzen.

Die Plätze in unserer Krippe sind leider sehr begrenzt und die Nachfrage nach Plätzen ist groß. Wir werden in den nächsten Wochen sorgfältig überlegen, nach welchen Kriterien die Platzbelegung in der Krippe entsprechend des neuen Rechtsanspruchs erfolgen sollte. Z.B. sollen nach wie vor immer Geschwisterkinder den Vorrang auf einen Krippenplatz bekommen oder eben doch Kinder der Eltern, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit dringend auf eine Krippenbetreuung angewiesen sind?

Ab dem 1.08.2013 soll es übrigens einen bundesweiten Rechtsanspruch auch für Kinder ab einem Jahr geben. Wie Sie den Medien entnehmen können, ist aber sehr umstritten, ob die Kommunen den Ausbau der Krippen bis dahin überhaupt realisieren können.

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