Wenn Ihre Kinder unsere Kindertagesstätte verlassen, dann benötigen wir immer eine schriftliche Kündigung. Unsere Kündigungsfristen stehen im Betreuungsvertrag und lauten „6 Wochen zum Monatsende“. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es für Kinder, die eingeschult werden oder in die Vorschule kommen. Bitte sprechen Sie mich hierfür an. Bis auf die schriftliche Kündigung müssen Sie nichts unternehmen. Wir melden Ihr Kind beim zuständigen Jugendamt für Sie ab.
Viele Grüße
Tobias Schubert