Hurra – der Nachwuchs ist da

Das Hamburger Gutscheinsystem ist nicht unbedingt leicht zu durchschauen. Gerade wenn es Familienzuwachs gibt, werden wir häufig gefragt, wie die aktuelle Regelung lautet. Was bedeutet der Familienzuwachs für Ihr Kind oder Ihre Kinder, die zurzeit bei uns betreut werden?

Wenn Ihr Kind ein Geschwisterchen bekommt, darf Ihr Kind 4 Monate nach der Geburt weiterhin den Betreuungsplatz nutzen – gleichgültig, ob Ihr Kind einen Krippen- oder Elementarkindplatz in der Kita Heidberg hat. Nach den 4 Monaten wird Ihr Kinder auf einen 5-Stundenplatz zurückgestuft. Bitte melden Sie sich immer bei der Kitaleitung, damit Sie einen neuen Betreuungsvertrag bekommen. Sie sollten auch unbedingt einen neuen Kitagutschein beantragen und das Jugendamt über die Familienvergrößerung informieren. Ansonsten entstehen Ihnen finanzielle Nachteile. Sehr wichtig ist, dass Sie nicht über den 4. Monat hinaus, den alten Betreuungsplatz nutzen. In diesem Fall entfällt der Zuschuss der Stadt Hamburg und Sie müssen die Betreuungskosten leider aus eigener Tasche bezahlen.

Was kostet der Kitaplatz?

In den letzten Monaten gab es ja ein ziemliches hin und her darüber, was ein Betreuungsplatz in der Kita für Eltern kostet. Im letzten Jahr wurden die Gebühren für viele Familien deutlich erhöht und nun zum 1.8.2011 erfreulicherweise wieder gesenkt. Leider gibt es aufgrund der ständigen Veränderungen zurzeit keine Broschüren, die über die Beiträge informieren. Dafür gibt es seit einiger Zeit einen Beitragsrechner im Internet, mit dem Sie grob berechnen können, welchen Beitrag Sie ab dem 1.08.2011 für Ihr Kind bezahlen müssen. Den Internetrechner finden Sie hier.

Veränderung im Hamburger Gutscheinsystem

Erfreulicherweise hat der derzeitige Hamburger Senat die alte Kann-Kinder-Regelung verändert. Bisher war es so, dass das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung kostenlos war. Aber nur für Kinder, die bis zum 30.6. geboren wurden. Für ein Kind, das zum Beispiel am 1.7. Geburtstag hat und im kommenden Jahr eingeschult wurde, musste der volle Elternbeitrag bezahlt werden.

Jetzt ist das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung für alle Kinder kostenfrei. Die Kostenbefreiung bezieht sich aber nach wie vor auf 5 Stunden täglich. Wer z.B. einen 8-Stunden-Platz für sein Kind nutzt, bekommt 5 Stunden gratis und muss für die restlichen 3 Stunden einen Elternbeitrag bezahlen.

Eltern, die ein “Kann-Kind” haben (also ein Kind, dass nach dem 30.6. geboren wurde und im folgenden Jahr vorzeitig eingeschult werden soll) müssen die Kostenbefreiung bei der Gutscheinvergabestelle (Jugendamt) beantragen. Das Antragsformular finden Sie hier.