Der Weg zum Gutschein wird etwas kürzer

Die Digitalisierung unserer Behörden schreitet voran. Ab sofort ist es in Hamburg möglich, den Kita-Gutschein über ein Online-System der Behörde zu beantragen. Allerdings funktioniert das System nur, wenn man einen 5-Stunden-Gutschein beantragen möchte. Das System soll aber weiter ausgebaut werden, so dass später alle Anträge möglich sind. Ein Vorteil ist, dass Eltern nach dem Absenden ihrer Angaben gleich eine Eingangsbestätigung erhalten. Bitte weiterhin daran denken, den Gutschein oder Folgegutschein 3 Monate vor Betreuungsbeginn bzw. Betreuungsfortführung zu beantragen. Hier geht es zum System.

Original oder Kopie?

Liebe Eltern, bitte geben Sie immer den Originalgutschein im Kitabüro ab, wenn Sie einen Gutschein vom Jugendamt (Abteilung Kindertagesbetreuung) erhalten haben. Den Originalgutschein rechnen wir mit dem Jugendamt ab und für Ihre Unterlagen bekommen Sie eine Kopie von uns. Das Ganze ist also so, wie bei einem Kinogutschein auch. Der Originalgutschein wird an der Kasse abgegeben und nicht eine Kopie. Für Ihre Einkommenssteuererklärung akzeptieren die Finanzämter die Gutscheinkopien. Dokumente im Original sollten Sie hier ohnehin nicht einreichen.

Was kostet der Kitaplatz?

In den letzten Monaten gab es ja ein ziemliches hin und her darüber, was ein Betreuungsplatz in der Kita für Eltern kostet. Im letzten Jahr wurden die Gebühren für viele Familien deutlich erhöht und nun zum 1.8.2011 erfreulicherweise wieder gesenkt. Leider gibt es aufgrund der ständigen Veränderungen zurzeit keine Broschüren, die über die Beiträge informieren. Dafür gibt es seit einiger Zeit einen Beitragsrechner im Internet, mit dem Sie grob berechnen können, welchen Beitrag Sie ab dem 1.08.2011 für Ihr Kind bezahlen müssen. Den Internetrechner finden Sie hier.

Veränderung im Hamburger Gutscheinsystem

Erfreulicherweise hat der derzeitige Hamburger Senat die alte Kann-Kinder-Regelung verändert. Bisher war es so, dass das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung kostenlos war. Aber nur für Kinder, die bis zum 30.6. geboren wurden. Für ein Kind, das zum Beispiel am 1.7. Geburtstag hat und im kommenden Jahr eingeschult wurde, musste der volle Elternbeitrag bezahlt werden.

Jetzt ist das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung für alle Kinder kostenfrei. Die Kostenbefreiung bezieht sich aber nach wie vor auf 5 Stunden täglich. Wer z.B. einen 8-Stunden-Platz für sein Kind nutzt, bekommt 5 Stunden gratis und muss für die restlichen 3 Stunden einen Elternbeitrag bezahlen.

Eltern, die ein “Kann-Kind” haben (also ein Kind, dass nach dem 30.6. geboren wurde und im folgenden Jahr vorzeitig eingeschult werden soll) müssen die Kostenbefreiung bei der Gutscheinvergabestelle (Jugendamt) beantragen. Das Antragsformular finden Sie hier.