Original oder Kopie?

Liebe Eltern, bitte geben Sie immer den Originalgutschein im Kitabüro ab, wenn Sie einen Gutschein vom Jugendamt (Abteilung Kindertagesbetreuung) erhalten haben. Den Originalgutschein rechnen wir mit dem Jugendamt ab und für Ihre Unterlagen bekommen Sie eine Kopie von uns. Das Ganze ist also so, wie bei einem Kinogutschein auch. Der Originalgutschein wird an der Kasse abgegeben und nicht eine Kopie. Für Ihre Einkommenssteuererklärung akzeptieren die Finanzämter die Gutscheinkopien. Dokumente im Original sollten Sie hier ohnehin nicht einreichen.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.